Haben Sie schon ein „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ im Unternehmen durchgeführt oder etabliert?
Wussten Sie, dass psychische Erkrankungen durchschnittlich 34,5 Tage andauern?
Wussten Sie, dass die Arbeitsunfähigkeiten bei Psychischen Erkranken seit 15 Jahren um über 90% zugenommen haben?
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie hoch dieser Ausfall auch in Ihrem Unternehmen ist, bzw. welche Kosten hierdurch für das Unternehmen entstehen?
Hat die Mitarbeiterzufriedenheit, die Gesundheit und die Qualität der Produkte und Dienstleistungen bei Ihnen oberste Priorität?
Können Sie Arbeitsausfälle dieser Art umgehend kompensieren?
Sind Sie sich der Rechtsfolgen bewusst, wenn Sie keine Gefährdungsbeurteilung durchführen?
Könnten Sie, stand heute, bei einer Überprüfung einen Nachweis über eine Gefährdungsbeurteilung führen?
- Sehen Sie die „Psychische Gefährdungsbeurteilung“ nicht als reine Verpflichtung gegenüber dem Gesetz an. Es ist vielmehr ein wichtiger Schritt hin zu einer Win-Win-Situation für das Unternehmen als auch den Mitarbeiter.